Ratgeber · Fristen
E-Rechnungspflicht 2025, 2027 und 2028
Wer muss ab wann E-Rechnungen empfangen und ausstellen? Der Zeitplan der deutschen E-Rechnungspflicht im B2B – kompakt und mit den wichtigsten Übergangsfristen.
Kurzüberblick
- Seit 1.1.2025: Alle Unternehmen müssen E-Rechnungen empfangen können – ohne Übergangsfrist.
- 2025–2026: Papier-/PDF-Rechnungen sind mit Zustimmung des Empfängers übergangsweise weiter erlaubt.
- Ab 1.1.2027: Ausstellungspflicht für Unternehmen mit über 800.000 € Vorjahresumsatz (B2B).
- Ab 1.1.2028: Ausstellungspflicht für alle inländischen B2B-Umsätze.
Was „empfangen können“ bedeutet
Rechtlich genügt zunächst ein E-Mail-Postfach, um E-Rechnungen anzunehmen. Empfangen ist aber nicht gleich Lesen: Mit einem Viewer machen Sie die strukturierte XML ohne neue Software lesbar.
Sonderfälle
- B2G (Rechnungen an Behörden): bereits seit längerem Pflicht (XRechnung, Leitweg-ID).
- EDI-Verfahren: Übergangsregelungen bis Ende 2027.
- Kleinbetragsrechnungen und bestimmte Fälle können abweichen.
Häufige Fragen
Muss ich ab 2025 schon E-Rechnungen ausstellen?
Pflicht ist ab 2025 zunächst nur der Empfang. Die Ausstellungspflicht greift gestaffelt ab 2027 bzw. 2028.
Gilt das auch für Kleinunternehmer?
Die Empfangspflicht gilt grundsätzlich für alle Unternehmen. Für Details zu Ausnahmen ziehen Sie Ihre Steuerberatung hinzu – dies ist keine Rechtsberatung.